entsperrung
abaton ist laut AGB bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ab Fälligkeit berechtigt, Dienstleistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Hier können Sie die Entsperrung für ausgesetzte Services beantragen.
Entsperrantrag
Wann werden Services gesperrt?
Laut Paragraf 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist abaton bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ab Fälligkeit berechtigt, Dienstleistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang aller offenen Rechnungsbeträge auszusetzen.
Was geschieht bei einer Sperrung?
Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist abaton berechtigt, sämtliche daraus entstehende Kosten, z.B. durch Beauftragen eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts, an den Auftraggeber weiterzuverrechnen, sowie bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.
Im Falle einer Aussetzung von Dienstleistungen ist abaton berechtigt, die Leistungen deren Rechnungen sich im Zahlungsverzug befinden, solange zu sperren, bis sämtliche durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten (Mahnungs-, Inkasso-, Rechtsanwaltskosten, etc.) durch den Auftraggeber beglichen wurden.
Entsperrung beantragen!
Wenn Ihr Service bzw. Ihre Domain gesperrt wurde, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Offene Rechnung(en) bezahlen
In der Kundenzone von service.abaton.at finden Sie im Bereich Konto / Verrechnung eine Übersicht Ihrer Rechnungen. Bezahlen Sie die offene(n) Rechnung(en) direkt mittels Online-Payment (Paypal, Kreditkarte oder EPS), oder durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegeben Bankkonto.
2. Entsperrantrag ausfüllen
Füllen Sie das nebenstehende Formular aus und schicken Sie den Entsperrantrag ab. Wenn Sie die Rechnung(en) mit Banküberweisung bezahlt haben, laden Sie bitte auch die entsprechende Überweisungsbestätigung hoch.