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AGB der abaton EDV-Dienstleistungs GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: 19. Mai 2023

Um diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen besser lesbar zu machen, verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtlicher Sprachformen (männlich / weiblich /divers). Sämtliche verwendete Personenbezeichnungen gelten wertungsfrei und zu gleichen Maßen allen Geschlechtern.

1. Geltung

1.1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jeden Vertrages, den die abaton EDV-Dienstleistungs GmbH (in weiterer Folge mit abaton abgekürzt) mit einem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schließt. Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen mit einem Vertragspartner gelten nur insoweit, als dass sie mit den AGB von abaton nicht in Widerspruch stehen.

1.2 Konsumentenschutz
Manche Punkte betreffen ausschließlich Konsumenten (in weiterer Folge Privatkunden genannt) oder finden für diese in abgeänderter Form Anwendung. Diese Punkte werden speziell mit „Für Privatkunden:” am Beginn eines Absatzes hervorgehoben. Diese jeweiligen ganzen Absätze finden dann ausschließlich bei Privatkunden Anwendung. Für Unternehmer gelten diese Absätze nicht. Als Unternehmer zählen jene Kunden, für die die Zusammenarbeit mit abaton zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

1.3 Anerkennung und Änderung der AGB
abaton und deren Vertragspartner erkennen diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Verträge an, auch wenn bei zukünftigen Verträgen nicht nochmals darauf Bezug genommen wird. Sollte abaton die AGB ändern, so wird sie ihre Vertragspartner von dieser Änderung einen Monat vor Inkrafttreten der neuen AGB per E-Mail informieren. Sofern nicht binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung dieser von einem Vertragspartner widersprochen wird, gilt sie als akzeptiert.

Für Privatkunden: Sollte eine Änderung der AGB nicht nur zum Vorteil der Privatkunden gereichen, so sind diese zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt.

Sollten Bestimmungen älterer AGB Bestimmungen neuerer AGB widersprechen, so gelten immer die neuen AGB.

1.4 Einkaufsbedingungen
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen.

2. Vertragsabschluss und Widerrufsrecht

2.1 Angebote
Angebote von abaton sind freibleibend und abaton ist durch die alleinige Angebotslegung nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.

2.2 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertragsverhältnis zwischen abaton und dem Vertragspartner kommt dann zu Stande, wenn abaton nach Zugang der Bestellung oder des Auftrages eine schriftliche Auftragsbestätigung (als Dokument mit firmenmäßiger Zeichnung bzw. als E-Mail) abgegeben hat. Bei Bestellungen über den abaton-Shop kommt das Vertragsverhältnis mit Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Übermittlung von Zugangsdaten) zu Stande, eine schriftliche Auftragsbestätigung entfällt.

2.3 Widerrufsrecht für Privatkunden
Gemäß FAGG können Verbraucher von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Ein Widerruf ist möglich mit dem Widerrufsformular – erreichbar unter https://www.abaton.at/widerruf – oder mit einem eindeutigen Schreiben per E-Mail an office@abaton.at, per Fax an +43 5 0240-70 oder per Post an abaton EDV-Dienstleistungs GmbH, Hans-Resel-Gasse 17, 8020 Graz.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn abaton mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung (z.B. Einrichtung eines Webservers oder Registrierung von Domains) begonnen hat. In diesem Fall hat der Kunde jenen Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zum Widerrufszeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang des Auftrags entspricht.

Bei Widerruf eines Vertrages, wird abaton etwaige, bereits erhaltene Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen ab Erhalt des Widerrufes zurückzahlen. Im Falle von Kaufverträgen für Waren, kann abaton die Rückzahlung solange verweigern, bis die Waren wieder retourniert wurden oder vom Kunden der Nachweis über die Rücksendung der Waren erbracht wurde – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Wenn der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag Waren erhalten hat, müssen diese in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Widerrufes an abaton zurückgesendet oder übergeben werden. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgeschickt werden. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Waren. Für einen etwaigen Wertverlust muss der Kunde nur dann aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
Wenn der Kunde für Dienstleistungen ausdrücklich einen Beginn während der Widerrufsfrist verlangt hat, so muss ein angemessener Teilbetrag bezahlt werden, der dem Anteil der bis zum Erhalt des Widerrufes bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.

3. Leistungen und Preise

3.1 Leistungen von abaton
abaton vertreibt primär Internet-Services (Domains, Webspace, Webserver, Private Cloud Lösungen, etc.) und führt Programmier- und Web-Dienstleistungen durch (Homepages, Content Management Systeme, Open Source-Software, etc.). Darüber hinaus werden auch andere Leistungen im EDV-Bereich erbracht.

3.2 Leistungserbringung durch Dritte
abaton ist berechtigt zur Leistungserbringung teilweise oder ganz auf Subunternehmer oder Partner zurückzugreifen. Auch bei einer Änderung dieser ist abaton nicht verpflichtet den Auftraggeber darüber zu informieren.

3.3 Preise und Gebühren
Es gelten die Preise, die auf der Homepage (https://www.abaton.at), im abaton-Shop (https://service.abaton.at), einer aktuellen Preisliste oder in einem schriftlichen Angebot von abaton angeführt sind. Die genannten Preise sind in Euro und verstehen sich ab Geschäftssitz von abaton. Die Verrechnung erfolgt in Euro. Sofern bei Beträgen nicht extra ausgewiesen ist, ob diese inkl. oder exkl. USt. sind, sind diese immer exkl. 20 % USt. angegeben.
Preisirrtümer bleiben vorbehalten. Ist der richtige Preis höher, wird Kontakt mit dem Kunden aufgenommen und der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde mit dem tatsächlichen Preis einverstanden ist. Ist der richtige Preis niedriger, so wird automatisch dieser Preis verrechnet.
Bei allen Dienstleistungen wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht von abaton zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert, nach den jeweils gültigen Sätzen, in Rechnung gestellt.

3.4 Anpassung der Preise
Die Verkaufspreise von Domains und Software-Lizenzen sind direkt von den Domain-Registrierungsstellen bzw. Lizenzgebern abhängig. Diese Einkaufspreise unterliegen oftmals auch Fremdwährungs-Wechselkursen; viele Domains werden etwa in Dollar gehandelt.
Daher passt abaton die Verkaufspreise dieser Produktgruppen periodisch an und veröffentlicht die aktuell gültigen Preise auf der abaton-Website bzw. im abaton-Shop. Die Preise gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung für Neubestellungen sowie für die Verlängerung bestehender Verträge, zB. bei jährlichen Domaingebüh­ren – das betrifft gleichermaßen Erhöhungen als auch Senkungen.

4. Zahlungsbedingungen & Zahlungsverzug

4.1 Zahlungsweise
Die Bezahlung der Dienstleistungen kann durch aktive Zahlung per Überweisung, mittels Online-Payment (z.B. Kreditkarte, PayPal bzw. Sofortüberweisung) oder durch Einlösung eines abaton-Gutscheins bzw. eines Guthabens am Kundenkonto erfolgen. Weiters kann der Auftraggeber abaton das Mandat für einen Bankeinzug erteilen, worauf abaton fällige Zahlungen selbsttätig mittels SEPA-Lastschrift einzieht. Unter https://www.abaton.at/zahlungsarten finden Sie weitere Details dazu.

Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem Konto von abaton einlangt. Einlangende Zahlungen werden immer zuerst auf die älteste offene Rechnung angerechnet – auch bei anders lautender Widmung.

4.2 Rückbuchungen
Sollte die Bank des Auftraggebers im Falle eines erteilten Bankeinzuges den abgebuchten Betrag zurückbuchen, so wird abaton den Auftraggeber darüber informieren und ihm die angefallenen Spesen (Buchungskosten der Bank sowie Zusatzaufwand für die erneute Buchung) in Rechnung stellen.

4.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ab Fälligkeit ist abaton berechtigt, Dienstleistungen des Auftraggebers bis zum vollständigen Zahlungseingang aller offenen Rechnungsbeträge auszusetzen und bankübliche Verzugszinsen und Mahnspesen zu verrechnen. Auch bei Aussetzen der Leistungen oder Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung durch abaton bleiben die ausgestellten Rechnungen weiterhin gültig, da die Aufwände und Kosten von Seiten abaton zum Großteil schon vorab auftreten.
Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ab Fälligkeit ist abaton berechtigt, sämtliche daraus entstehende Kosten z.B. durch Beauftragung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts, an den Auftraggeber zu verrechnen.
Bei gesondert vereinbarten Ratenzahlungen oder bei Teilzahlungen mit einer Zahlungsperiode kleiner der Vertragsperiode – z.B. monatliche Zahlung bei jährlicher Vertragslaufzeit – ist abaton bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen berechtigt, den gesamten noch offenen Restbetrag der laufenden Vertragsperiode in Rechnung zu stellen.

4.4 Aussetzung von Dienstleistungen bis Zahlungseingang
Im Falle einer Aussetzung von Dienstleistungen ist abaton berechtigt, die Leistungen, deren Rechnungen sich im Zahlungsverzug befinden, solange zur sperren, bis die Rechnungen und sämtliche durch den Zahlungsverzug entstandenen Mehrkosten (Mahnungs-, Inkasso-, Rechtsanwaltskosten, etc.) durch den Auftraggeber beglichen wurden.
Da das Entsperren der jeweiligen Leistungen einen Mehraufwand für abaton darstellt, ist abaton berechtigt, diesen an den Auftraggeber zu verrechnen. Das Entsperrentgelt beträgt EUR 30,- exkl. USt. pro Anlassfall.

5. Vertragsbedingungen

5.1 Vertragsdauer
Jedes Vertragsverhältnis mit einem Auftraggeber wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

5.2 Vertragsverlängerung
Jede Dienstleistung mit einem bestimmten Leistungszeitraum (z.B. ein Jahr) wird nach Ablauf automatisch um den gleichen Zeitraum verlängert, sofern diese nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt wird. Dieser Leistungszeitraum muss nicht mit dem Zahlungsintervall übereinstimmen (z.B. kann eine Leistung immer über jeweils ein Jahr laufen, wird aber nur monatlich verrechnet).

5.3 Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber
Sämtliche Dienstleistungen sind bis spätestens einen Monat vor Ablauf (= Verlängerung) schriftlich vom Auftraggeber per Fax, per Post, oder per E-Mail zu kündigen. Bei mündlich erteilten Kündigungswünschen handelt es sich nur um eine Kündigungsabsicht und keine Kündigung. Als Kündigungszeitpunkt gilt das Datum an dem die schriftliche Kündigung bei abaton einlangt.
Für Domains gilt eine verlängerte Kündigungsfrist von zwei Monaten, da die Kündigung des Auftraggebers von abaton an die jeweiligen Registrierungsstellen weitergeleitet werden muss und diese bei manchen Domainendungen zumindest einen Monat vor neuerlicher Verlängerung eintreffen muss.
Im Falle einer Kündigung erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beträge. Bei Vertragsbeendigung wird abaton alle Inhaltsdaten (E-Mails, Daten auf dem Webspace/Server) des Auftraggebers löschen. Dieser hat selbst für ein rechtzeitiges Herunterladen seiner Daten Sorge zu tragen.

5.4 Vertragsbeendigung durch abaton
abaton hat das Recht zu gleichen Bedingungen wie der Auftraggeber, ein Vertragsverhältnis oder Teile davon (z.B. einzelne Domains) ohne Angabe von Gründen zum Ende der laufenden Vertragsperiode zu kündigen.
abaton ist weiters zu einer sofortigen Vertragsauflösung (und infolge Rückgabe oder Löschung etwaiger Domainnamen) berechtigt, wenn es für abaton unzumutbar ist, das bestehende Vertragsverhältnis aufrechtzuerhalten, der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, ein Missbrauch von Diensten vorliegt, der Auftraggeber in Insolvenz gerät, der Konkursantrag mangels Masse abgelehnt wurde, der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, die abaton vom Vertragsabschluss abgehalten hätten.

5.5 Vertragssprache
Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist grundsätzlich Deutsch.

6. Haftung

6.1 Schad- und Klagloshaltung
Der Auftraggeber hält abaton für die von abaton erbrachten Leistungen schad- und klaglos.

6.2 Haftung
abaton haftet bei Geschäften mit Unternehmen ausschließlich für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von Fahrlässigkeit hat bei einem Unternehmergeschäft der Geschädigte zu beweisen. Der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter bei Geschäften mit Unternehmern, ist ausgeschlossen. abaton erbringt die Leistungen mit größter Sorgfalt, haftet aber nicht für die von Dritten zur Verfügung gestellten bzw. von Dritten bezogenen Leistungen. Soweit die Haftung für Schäden durch diese AGB nicht ausgeschlossen werden kann, wird sie auf das vereinbarte Entgelt des zugrunde liegenden Geschäfts beschränkt.

6.3 Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Pflichten des Auftraggebers

7.1 Verwendung von E-Mail
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Angabe einer E-Mail-Adresse diese regelmäßig (durchschnittlich wenigstens zweimal pro Woche) abzufragen.

7.2 Aktualisierung von Daten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche von ihm angegebenen persönlichen Daten, insbesondere seine verwendete E-Mail-Adresse, bei abaton stets am aktuellen Stand zu halten. Unterbleibt diese Aktualisierung, so gelten Schriftstücke dem Kunden als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse (Post bzw. E-Mail) gesandt wurden. Das kann im Extremfall auch zu einer Kündigung der Verträge seitens abaton führen (siehe § 5.4).
Bei nachträglich nötigen Korrekturen aufgrund falscher Daten, z.B. bei unrichtigen Angaben in der Bestellung, kann der Aufwand dafür in Rechnung gestellt werden.

7.3 Verbot jeglichen Missbrauchs von Diensten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu missbrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt oder für abaton oder Andere, sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Nutzung der Dienste zur Übertragung von Drohungen, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, abaton unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. Es besteht ein Anspruch von abaton auf Schad- und Klagloshaltung, unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 6.
Wenn für abaton ein begründeter Verdacht besteht, dass von Servern des Auftraggebers Aktivitäten ausgehen, die sicherheitsgefährdend, betriebsstörend, illegal oder belästigend (gem. § 107 TKG) für abaton oder Dritte sind, ist abaton berechtigt, die betreffenden Server ohne vorherige Warnung vom Internet zu trennen.
Die Kosten, die sich aus Erkennung, Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher sonstiger damit in Zusammenhang stehender Aufwände ergeben, werden mit den von abaton üblichen Stundensätzen dem Auftraggeber verrechnet. abaton übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die sich aus dieser Trennung vom Internet ergeben. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf die Geltendmachung jeglicher Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber abaton.

8. Besondere Bestimmungen für Domains

8.1 Verwaltung und Betrieb von Domains
abaton verwaltet Domains (Internet-Adressen) und trifft alle dafür notwendigen Maßnahmen. Dazu zählt die Registrierung von neuen Domains, der Transfer vorhandener Domains von anderen Providern, Inhaberwechsel, sowie Löschungen. Für den Betrieb von Domains werden sogenannte Nameserver (DNS-Server) benötigt. Diese werden von abaton oder deren Lieferanten betrieben, der Auftraggeber kann aber auch eigene Nameserver für seine Domains verwenden.
Die Verrechnung erfolgt üblicherweise in Form einer laufenden Gebühr (im Normalfall jährlich), bei einzelnen Domains können zusätzlich einmalige Einrichtungskosten anfallen. In den laufenden Gebühren sind die Kosten der jeweiligen Registrierungsstellen bereits enthalten. Weiters ist in diesen Gebühren die Nutzung der Nameserver (DNS-Einträge) und die gesamte administrative Abwicklung inkludiert.

8.2 AGB der Registrierungsstellen und Partner
Der Auftraggeber akzeptiert neben den AGB von abaton auch die AGB, Geschäfts- und Registrierungsbedingungen der jeweiligen Registrierungsstellen und eventuellen Partner, die abaton mit Domain-Transaktionen (Registrierung, Update, Inhaberwechsel, Transfer, Kündigung/Löschung) beauftragt. abaton wird auf Wunsch all diese Dokumente gerne dem Auftraggeber übermitteln. Eine Änderung der Partner kann jederzeit ohne Information und Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. abaton handelt in jedem Falle nur als Vermittler zwischen Registrierungsstelle und Domain-Inhaber. Der Vertrag kommt daher immer auch zwischen der Registrierungsstelle und dem Domain-Inhaber zustande.

8.3 Registrierung und Transfer von Domains
abaton wird versuchen, die gewünschten Domains für den Auftraggeber zu registrieren oder diese von einem anderen Provider zu übernehmen, sofern es administrativ, technisch und rechtlich möglich ist. Bei einer Neu-Registrierung erfolgt die tatsächliche Vergabe von Domains durch die jeweilige Registrierungsstelle, welche in der Regel nach dem Prioritätsprinzip (first come – first serve) arbeitet. abaton wird immer versuchen die gewünschte Domain schnellstmöglich bei der jeweiligen Registrierungsstelle in Auftrag zu geben.

8.4 Keine Prüfung von Domainnamen
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass abaton die betreffenden Domainnamen bei Domain-Transaktionen nicht prüft, da abaton einerseits keine rechtliche Kompetenz ausweist, auch kein Rechtsanwalt ist und teilweise die Domain-Transaktionen vollkommen automatisiert ablaufen und daher auch keine manuelle Prüfung der Domainnamen erfolgt. Bei allfälligen Verletzungen irgendwelcher Rechte des Domainnamens (beispielsweise Marken-, Namens-, sonstige Schutzrechte) haftet einzig und allein der Auftraggeber und hält abaton dabei völlig schad- und klaglos.

8.5 Kein Rücktrittsrecht bei Domain-Registrierungen
Bei Domain-Registrierungen gibt es kein Rücktrittsrecht.

Für Privatkunden: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn abaton mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist mit der Registrierung von Domains begonnen hat. In diesem Fall hat der Kunde für die Kosten aufzukommen, die bis zum Zeitpunkt des Widerrufes bereits angefallen sind.

8.6 Domain-Transaktionen mit erheblichem Aufwand
Ist eine Domain-Transaktion für abaton mit erheblichem Aufwand verbunden, weil z.B. Dokumente nachgereicht, Daten korrigiert oder Treuhänder einbezogen werden müssen, so wird abaton den Auftraggeber über die entsprechenden Kosten informieren – falls möglich bereits vor Einleitung der Transaktion. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die Möglichkeit vom Auftrag zurückzutreten und muss nur die bereits angefallenen Kosten übernehmen.

8.7 Kündigung von Domains
Eine Domainkündigung kann über den abaton-Shop oder schriftlich durch den Vertragspartner oder Domain-Inhaber – falls nicht ident – durchgeführt werden. Bei Erhalt einer Kündigung wird abaton die Domain bei der jeweiligen Registrierungsstelle löschen lassen. Die Domainübernahme (Transfer-Out) zu einem anderen Provider gilt ebenfalls als Kündigung und resultiert in einer Löschung etwaiger Nameserver-Einträge. Verträge für weitere Services des Kunden (zB. Webhosting) bleiben von einem Transfer-Out bzw. einer ausschließlichen Domainkündigung unberührt – diese müssen vom Kunden gesondert gekündigt werden.

8.8 Kündigung von Domains durch abaton
Im Falle einer Vertragsauflösung durch abaton, wird abaton alle Domains des Auftraggebers bzw. Domain-Inhabers an die jeweiligen Registrierungsstellen zurückgeben, sofern es abaton administrativ und technisch zumutbar und möglich ist. Diese sind anschließend vom Auftraggeber selbst zu einem neuen Provider zu transferieren oder bei den jeweiligen Registrierungsstellen direkt zu kündigen. Falls der Auftraggeber seine Domains nicht rechtzeitig von abaton wegtransferiert, würden für abaton beim Laufzeitende der Domains weitere Kosten entstehen, daher wird abaton in diesem Fall die betreffenden Domains per Ablauf löschen. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf die Geltendmachung jeglicher Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber abaton.

9. Besondere Bestimmungen für Webhosting und andere Web-Services

9.1 Verrechnung der Leistungen
abaton ist auf den Betrieb von Webservern und zusätzlichen Web-Services (E-Mail, Datenbanken, Spam-Firewalls, Private Cloud-Lösungen, etc.) spezialisiert. Die Verrechnung dieser Leistungen erfolgt – falls nicht anders angegeben – immer für ein Jahr im Voraus, auch wenn die auf der Homepage angegebenen Preise als monatliche Kosten zu verstehen sind.

9.2 Kein Rücktrittsrecht
Bei Bestellung von Webhosting-Produkten und anderen Web-Services gibt es kein Rücktrittsrecht.

Für Privatkunden: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn abaton mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist mit der Einrichtung des Webhostings bzw. anderer Web-Services begonnen hat. In diesem Fall hat der Kunde jenen Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zum Widerrufszeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang des Auftrags entspricht.

9.3 Änderungen von Paketen
Bei einem Upgrade eines Paketes (Umstieg auf ein teureres Produkt) wird die Differenz zum neuen Paketpreis aliquot bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode nachverrechnet. Bei einem Downgrade (Umstieg auf ein billigeres Paket) wird nach Laufzeitende das kleinere Paket aktiviert und um den für das Paket üblichen Zeitraum verlängert. In diesem Fall erstattet abaton keine Kosten zurück.

9.4 Inhalte und Urheberrechte
Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf dem bereitgestellten Webspace keine kinderpornographischen, rechtsradikalen, volksverhetzenden, verleumderischen, illegalen oder sittenwid­rigen Inhalte abzulegen. abaton prüft die Daten der Konsumenten und Unternehmer nicht, ist aber verpflichtet bei Meldung solcher Inhalte diese unverzüglich ohne Zustimmung des Auftraggebers vom Server zu löschen, dieser wird über eine solche Löschung per E-Mail informiert. Ebenfalls ist abaton in einem solchen Fall berechtigt, ohne Vorankündigung und Zustimmung des Auftraggebers, den Webspace auf unbestimmte Zeit zu sperren. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf die Geltendmachung jeglicher Haftungs- und Schadenersatzan­sprüche gegenüber abaton.

Weiters ist der Auftraggeber selbst dafür verantwortlich, dass mit Texten, Bildern, Schriftarten, Videos und anderen Inhalten auf dem Webspace, nicht gegen Urheberrechte verstoßen wird.

9.5 Einsatz von Anti-Spam- und Anti-Viren-Software
Zum Schutz und zur Sicherheit der Systeme läuft auf Mailservern und/oder vorgeschalteten Servern teilweise eine Software, die vor Spam und Viren schützt. Eingehende und ausgehende E-Mails werden in diesem Fall automatisiert gescannt und auf Spamverdacht und Viren geprüft. Bei sehr hoher Wahrscheinlich­keit, dass es sich bei einer Mail um eine Spam- oder Viren-Mail handelt, wird diese abhängig vom System nur markiert, in einen Quarantäne-Ordner verschoben oder nach einem gewissen Zeitraum gelöscht. Aufgrund der täglichen Masse solcher E-Mails ist es abaton nicht zumutbar, diese manuell zu prüfen. Allerdings geht abaton mit größter Sorgfalt dabei vor und versucht ständig einen guten Kompromiss zwischen den eventuell noch erwünschten und eher unerwünschten E-Mails zu finden.
Durch Benutzung der abaton-Mailserver erklärt sich der Auftraggeber mit dem Einsatz von Anti-Spam und Anti-Viren-Software einverstanden. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf die Geltendmachung jeglicher Haftungs- und Schaden­ersatzansprüche gegenüber abaton.

9.6 Datensicherung
Der Kunde ist grundsätzlich selbst für die Sicherung seiner Daten und Konfigurationen verantwortlich, sofern das nicht ausdrücklich anders vereinbart ist – zum Beispiel in Form eines entsprechenden Services beim Produkt. Diese Backups können entweder durch entsprechende, beauftragte Backup-Services von abaton oder mittels eigener Software erfolgen und dürfen nicht am gleichen Server abgelegt sein.

abaton führt zusätzlich für eigene Desaster-Fälle Datensicherungen durch. Diese Backups dienen lediglich der Wiederherstellung der Systeme, wenn der Ausfall der Sphäre von abaton zuzurechnen ist. abaton ist nicht zur Wiederherstellung von Kundendaten oder Konfigurationen verpflichtet, sondern ist vielmehr berechtigt, für die Wiederherstellungsleistungen in diesem Fall den Aufwand in Rechnung zu stellen.
Der Auftraggeber verzichtet bei nicht vorhandener Daten­sicherung auf die Geltendmachung jeglicher Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber abaton.

9.7 Technische Probleme
Im Fall von technischen Problemen, die nicht von abaton zu vertreten sind, und die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist abaton berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Die vom Auftraggeber bereits im Voraus bezahlten Kosten werden in diesem Fall rückerstattet. Es besteht, außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf Haftung für Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

Wie im Internet üblich, kann auf Web-Services nicht unbedingt immer zugegriffen werden. Dies gilt insbesondere für allgemeine Engpässe in der Netzinfrastruktur, die nicht im Einflussbereich von abaton liegen. Derartige Ausfälle hat abaton nicht zu vertreten. Bei Ausfällen der abaton Server, die länger als eine Woche ununterbrochen andauern, erstattet abaton dem Auftraggeber die anteiligen laufenden Kosten der ausgefallenen Services zurück. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf die Geltendmachung jeglicher Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber abaton.

10. Besondere Bestimmungen für Projekte

10.1 Leistungsbeschreibung/Pflichtenheft
Grundlage für die Umsetzung von Projekten (zB. Homepages oder Web-Programmierungen) ist eine schriftliche Leistungsbeschreibung in einem Pflichtenheft oder einem entsprechend detaillierten Anfor­derungsdokument. Die Erstellung des Pflichtenhefts wird von abaton gegen Kostenberechnung ausgearbeitet und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt, welcher es auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und mit seinem Zustimmungsvermerk versieht. Später auftretende Änderungswünsche können zu Preis- und/oder Terminabweichungen führen.

10.2 Behinderung der Umsetzung
Sollte sich im Projektverlauf herausstellen, dass die vollständige Projektumsetzung nicht möglich ist, weil z.B. der Auftraggeber die vereinbarten technischen oder menschlichen Ressourcen nicht zur Verfügung stellt, ist abaton berechtigt die Arbeiten zu unterbrechen. Etwaige vereinbarte Liefertermine können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingehalten werden.
Schafft der Auftraggeber nicht innerhalb einer angemessenen Zeit die Voraussetzungen, dass eine Fortführung der Arbeiten möglich wird, kann abaton vom Auftrag zurücktreten und die bis dahin angefallenen Kosten an den Auftraggeber verrechnen.

10.3 Abnahme
Projekte bedürfen einer schriftlichen Abnahme durch den Auftraggeber, die spätestens vier Wochen nach Lieferung zu erfolgen hat. Dieser bestätigt, dass die Umsetzung der vereinbarten Leistungen korrekt und vollständig durchgeführt wurde bzw. dokumentiert etwaige Mängel.
Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Abnahme verstreichen, gilt das Projekt als abgenommen. Gleiches gilt, bei vollständiger Zahlung der Rechnung durch den Auftraggeber oder sobald das Projekt im Echtbetrieb eingesetzt wird, d.h. wenn z.B. die Homepage online geschaltet wird.

10.4 Gewährleistung für Softwareprojekte
Die Gewährleistung für die Umsetzung von Softwareprojekten (dazu zählen z.B. auch Webseiten) erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle eines Eingriffs nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber oder durch Dritte entfällt jegliche Gewährleistung durch abaton.

10.5 Urheberrechte
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen abaton bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht zur Nutzung zu eigenen Zwecken. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Umsetzung werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte von abaton zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

Der Auftraggeber verpflichtetet sich bei Verwendung von eigen­tümlichen geistigen Schöpfungen auf dem Gebiet der Literatur, der Fotografie, der Tonkunst, der bildenden Künste, der Filmkunst und anderen urheberrechtlich geschützten Werken eine allenfalls nach Urheberrecht erforderliche Zustimmung des Urhebers zur Verwertung seines Werkes einzuholen.

abaton ist nicht verpflichtet, das zur Erstellung von Internetseiten und Multimediapräsentationen vom Auftraggeber bereitgestellte Bild-, Ton- und Datenmaterial, auf deren Herkunft zu überprüfen. Das gilt im Besonderen auch für Content Management Systeme (CMS), bei denen abaton lediglich für die technische Infrastruktur verantwortlich ist. Die alleinige Verantwortung für die Inhalte liegt beim Auftraggeber selbst. Inhalte die von abaton im Rahmen der Umsetzung verwendet werden dienen lediglich Entwicklungs- und Schulungszwecken und müssen vom Auftraggeber selbstständig durch eigene ersetzt werden, sofern mit abaton nicht eine inhaltliche Betreuung vereinbart wurde. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf die Geltendmachung jeglicher Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber abaton.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Gesetzliche Bestimmungen
Soweit gesetzlich möglich, gelten die zwischen Vollkaufleuten gesetzlichen Bestimmungen (ausgenommen Privatkunden). Weiters gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

11.2 Übertrag an verbundene Unternehmen
abaton ist berechtigt, Vertragsverhältnisse an verbundene Unternehmen im Sinne des UGB zu übertragen. Im Falle dessen wird der Auftraggeber von abaton auf eine solche Vertragsübernahme hingewiesen. Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von abaton oder ein Eigentümerwechsel begründen kein Sonderkündi­gungsrecht.

Für Privatkunden: Im Falle einer solchen Übernahme wird der Konsument rechtzeitig darüber informiert, dass er innerhalb einer Frist von 30 Tagen dieser Übernahme widersprechen kann.

11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort wird der Firmenstandort von abaton in Graz vereinbart, selbiges gilt bei Unternehmern für den Gerichtsstand. abaton ist es freigestellt, den Unternehmer auch bei einem anderen Gericht zu belangen.

Für Privatkunden: Hat der Konsument seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, oder ist er im Inland beschäftigt, dann gilt der Wohnsitz, Aufenthalts- oder Beschäftigungsort des Konsumenten als Gerichtsstand vereinbart.

11.4 Schlichtungsstelle
abaton verpflichtet sich, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle teilzunehmen. Informationen zu Kontaktmöglichkeiten und Verfahrensarten unter www.ombudsstelle.at

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit abaton kann auch die OS-Plattform (http://ec.europa.eu/consumers/odr) genutzt werden. Unsere E-Mail-Adresse dafür lautet office@abaton.at

11.5 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB teilweise oder gänzlich ungültig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Punkte nicht. In diesem Fall gilt als vereinbart, was wirtschaftlich dem nächsten entspricht.

11.6 Nebenabreden
Der bestätigte Auftrag und die AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden, spätere Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.


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